Arbeitgeberdarlehen
Über Ihren Arbeitgeber haben Sie häufig auch die Möglichkeit, ein Arbeitgeberdarlehen zu erhalten. Die Bedingungen dieses Darlehens sind meist günstig und können beispielsweise für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass diese Vergünstigungen als so genannter Geldwerter Vorteil versteuert und gegebenenfalls auch in der Sozialversicherung verbeitragt werden müssen. Bedingung dafür ist, dass die (Rest)Darlehenssumme 2.600 Euro überschreitet oder der Effektivzinssatz 5 Prozent unterschreitet.