Staatskredit
Staatskredite werden generell durch die Vergabe von Bundesobligationen (Pfandbriefen) und kommunalen Schuldverschreibungen aufgenommen. Ein Staatskredit wird im Inland Gebietskörperschaften, wie dem Bund, Ländern oder Gemeinden gewährt. Privatrechtliche Unternehmen sind hingegen nicht staatskreditfähig. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Vergabe von Staatskrediten durch Pfandbriefbanken. Beim originären Staatskredit wird zwischen der Bank und der kreditnehmenden Körperschaft ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Die andere Form ist das so genannte Schuldscheindarlehen. Dabei werden handelbare Schuldscheine erworben. Der öffentliche Kreditnehmer und ein großer Finanzdienstleister schließen dabei einen Kreditvertrag. Der Finanzdienstleister veräußert einen Teil des Darlehens am Kapitalmarkt in verbriefter Form, z.B. an Pfandbriefbanken.