Großkredit
Wenn ein Kreditinstitut einen Großkredit vergibt, dann übersteigt dieser etwa 10% des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts.Bei Vergabe eines solchen Kredites ist das Kreditinstitut gezwungen, diesen der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen. Ohne Zustimmung der BaFIN darf ein einzelner Großkredit nicht die Großkrediteinzelobergrenze, die bei 25% des haftenden Eigenkapitals liegt, übersteigen.