Millionenkredit
Bei einem Kredit von mindestens 1,5 Millionen Euro spricht man von einem Millionenkredit. Ein solcher Kredit muss üblicherweise durch die Kreditinstitute der Bundesbank angezeigt werden. Dies muss zwingend jedes Vierteljahr erfolgen. Im Rahmen der Evidenzstatistik erhalten die Banken von der Bundesbank die Information, in welcher Höhe ein Kreditnehmer insgesamt bei allen Banken in Deutschland verschuldet ist. Dies soll den Kreditgebern einen Schutz gewähren. Diese Informationen werden parallel auch für die eigenen Zwecke der Bundesbank ausgewertet.